Fragen & Antworten
Was sind Urkunden im Auftrag der Bürger?
Die Notare sind erfahrene Berater und umsichtige Begleiter bei der Errichtung und Abwicklung von Verträgen auf allen Rechtsgebieten.
Privaturkunden
Notare verfassen auch Privaturkunden. Nämlich dann, wenn für Rechtserklärungen und Rechtsgeschäfte weder ein Notariatsakt noch eine notarielle Urkunde verlangt wird. Hier steht der Notar im Wettbewerb mit anderen rechtsberatenden Berufen. Auch bei der Errichtung von Privaturkunden gelten für den Notar die strengen Vorschriften der Notariatsordnung. So ist er z. B. zur Belehrung sämtlicher Parteien verpflichtet und hat für fairen Interessenausgleich zwischen den Parteien eines Vertrags zu sorgen.
Kauf, Schenkung oder Übergabe
Der Notar errichtet Kaufverträge über Liegenschaften (hierbei wird er regelmäßig auch als Treuhänder tätig), Schenkungs- und Übergabeverträge, Wohnungseigentumsverträge, Verträge für Grundteilungen, Urkunden über die Einräumung oder Löschung grundbücherlicher Rechte und vieles mehr. Die Beratung durch den Notar als neutralem Vertragserrichter ist gerade bei Kaufverträgen von großem Vorteil, um die Benachteiligung des schwächeren Vertragspartners zu vermeiden.
Grundbuchseingaben
Die Tätigkeit des Notars im Liegenschaftsverkehr beschränkt sich nicht nur auf die Errichtung und Beglaubigung von Urkunden. Sie umfasst auch die Antragstellung zur grundbücherlichen Durchführung. Der Notar besorgt alle für die Durchführung von Verträgen erforderlichen Genehmigungen, z. B. von der Grundverkehrsbehörde, vom Abhandlungs- oder Pflegschaftsgericht.
Gesellschaftsverträge
Eine der wichtigsten Aufgaben des Notars ist die Beratung bei der Errichtung von Kapital- und Personengesellschaften. Bei Gründung einer Gesellschaft kümmert sich der Notar nicht nur um die Vertragserrichtung. Er sorgt auch für die Meldung an das Finanzamt, veranlasst die Bezahlung von Steuern und Gebühren und beantragt beim zuständigen Handelsgericht die Eintragung in das Firmenbuch.
Firmenbucheingaben
Auch bei Änderungen in bestehenden Gesellschaften verfasst der Notar alle erforderlichen Eingaben und erledigt alle Schritte bis zur Änderung im Firmenbuch. Durch den direkten Zugang zum elektronischen Firmenbuch und Grundbuch ist der Notar immer am neuesten Stand aller wichtigen rechtlichen Daten der dort registrierten Unternehmen und Liegenschaften.
Freiwillige Feilbietung
Mit dem Feilbietungsrechtsänderungsgesetz (FRÄG) erfuhr die freiwillige Feilbietung von Liegenschaften, Superädifikaten und Baurechten per 01.01.2009 eine grundlegende Neuregelung. Sie wurde aus dem bisherigen außerstreitigen gerichtlichen Verfahren, in dem der Notar als Gerichtskommissär tätig wurde, ausgegliedert und in die ausschließliche Zuständigkeit der Notare übertragen. Dies bedeutet eine Verfahrensvereinfachung. Neben Notaren können nun auch befugte Gewerbetreibende (z. B. ein Versteigerungshaus) und Rechtsanwälte den eigentlichen Versteigerungsvorgang durchführen.
Ehe und Partnerschaft
Im Bereich des Familienrechts sind in der heutigen notariellen Praxis kaum mehr die klassischen Ehepakte gefragt. Heute werden vielmehr Ehevereinbarungen geschlossen, die den gesetzlichen Stand der Gütertrennung so weit als möglich auch für den Scheidungsfall aufrechterhalten. Neben der Ehe bestehen immer mehr Lebensgemeinschaften. Sie sind als solche gesetzlich nicht geregelt und faktisch jederzeit auflösbar. Daher ist hier das Bedürfnis nach fairen vertraglichen Regelungen besonders groß, etwa hinsichtlich Versorgung, Wohnungsrechten, Vermögensaufteilung und Erbrecht. Der Notar hilft beim Verfassen eines Vertrags, durch den die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen beider Partner geschützt sind.
Adoption
Eine Adoption kommt durch schriftlichen Vertrag zwischen dem Adoptierenden und dem Wahlkind zustande. Das adoptierte Kind ist damit rechtlich dem leiblichen Kind gleichgestellt. Zur Gültigkeit einer Adoption ist die gerichtliche Bewilligung erforderlich. Der Notar erledigt alle dafür notwendigen Schritte – vom Abfassen des Adoptionsvertrags bis zur Einholung der gerichtlichen Bewilligung.
Scheidungsvergleich
Der Notar berät als objektiver Berater beide Ehepartner, hilft eine Einigung zu erzielen und fasst diese in einem Vergleich zusammen, der dem Scheidungsrichter vorgelegt wird.
Erbrecht
Der Notar ist – vor allem aufgrund seiner Erfahrung als Gerichtskommissär – Spezialist in erbrechtlichen Fragen. Dazu gehört die Errichtung von Testamenten und sonstigen letztwilligen Verfügungen, deren Verwahrung und die Registrierung im Österreichischen Zentralen Testamentsregister sowie die Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverträgen. Die Verfassung eines Testaments bedarf nicht nur einer bestimmten Form. Es muss sichergestellt sein, dass die Anordnungen eindeutig sind und tatsächlich das bewirken, was der Verfasser des Testaments damit bezweckt. Die Beiziehung eines Notars bei der Testamentserrichtung kann nur jedermann empfohlen werden. Dies gilt umso mehr, da die Kosten dafür niedrig und im Verhältnis zum zu vererbenden Vermögen oft unbedeutend sind.
Verlassenschaftsverfahren
Ist der Notar als Gerichtskommissär nicht zuständig, übernimmt er auf Antrag der Parteien auch die Vertretung der Erben. Der Notar kann auch von allen Erben ermächtigt werden, als Erbenmachthaber die Abhandlung auf schriftlichem Wege durchzuführen.
Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht dient dazu, für den Fall rechtzeitig vorzusorgen, in dem aufgrund mangelnder Geschäfts-, Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit die Besorgung bestimmter Angelegenheiten nicht mehr möglich ist. Sie wird erteilt, solange der Vollmachtgeber noch handlungs- und geschäftsfähig ist. Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson benannt und bevollmächtigt, die übertragenen Angelegenheiten wahrzunehmen. Der Notar hilft beim Verfassen einer solchen Vorsorgevollmacht und errichtet sie in der erforderlichen Form.
Sachwalterschaft
Wenn Menschen im Alter hilflos werden, brauchen sie häufig die Hilfe und Vertretung eines Sachwalters. Dieser wird vom Gericht bestellt, um die Betroffenen vor Übervorteilung zu schützen und ihre angesammelten Güter zu sichern und zu erhalten. Ein zum Sachwalter bestellter Notar bietet juristische Hilfe und fachliche Kompetenz für diese Aufgabe.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem festgehalten wird, welche medizinischen Maßnahmen (z. B. Bluttransfusionen, lebensverlängernde Maßnahmen) beispielsweise im Fall schwerer Unfälle oder Krankheiten nicht getroffen werden dürfen. Dieses Dokument bekundet den Willen des Patienten, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung selbst nicht mehr zu einer Meinungsäußerung in der Lage ist. Der Notar berät über die rechtlichen Möglichkeiten und hilft beim Verfassen der Patientenverfügung.
Sonstige Vertretungstätigkeiten
Der Notar vertritt Privatpersonen oder Unternehmen auch bei Finanzämtern und anderen Verwaltungsbehörden, beispielsweise bei Gewerbeangelegenheiten, Markenregistrierungen, Bauangelegenheiten, Personenstandssachen und Vereinsangelegenheiten.
Der Notar als Parteienvertreter
Der Notar ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Parteien außerbehördlich und vor Verwaltungsbehörden auch in Außerstreitsachen und Exekutionsverfahren zu vertreten.
Zuletzt aktualisiert am 27.03.2014.