Familie, Ehe und Lebensgemeinschaft
Rechtsfrieden ist unschätzbar wertvoll.
Vor allem in der Familie.
Wenn einer Vermögen in eine Ehe einbringt – gehört es dann beiden Ehepartnern? Wie kann man bei einer Scheidung das Vermögen ohne Streit aufteilen? Wie läuft ein Adoptionsverfahren ab? Wer kann eine Eigentumswohnung kaufen? Kann der Partner in den Mietvertrag einsteigen?
Es gibt vieles, was man einmal im Leben regeln muss. In diesen Fällen sind Sie beim Notar an der richtigen Adresse. Denn er ist dafür da, Dinge so sicher und verlässlich zu gestalten, dass spätere Streitigkeiten vermieden werden.
In familiären Angelegenheiten ist Rechtssicherheit und Diskretion besonders wichtig. Ihr Notar hat dabei zwei Funktionen: Er hat große Erfahrung im Familienrecht und ist daher ein wertvoller Berater bei wichtigen Entscheidungen. Und in einigen Angelegenheiten ist er vom Staat ausdrücklich dazu berufen, durch eine notarielle Urkunde klare Verhältnisse zu schaffen – etwa bei Vaterschaftserklärungen oder der Zustimmungserklärung bei einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung (künstliche Befruchtung).
Beispiele aus der Praxis:
- Partnerschaftsverträge
- Eheverträge
- Trennungsvereinbarungen
- Verträge über die Aufteilung des Vermögens im Scheidungsfall, Vorwegvereinbarungen
- Scheidungsvergleich bei einvernehmlichen Scheidungen
- Adoptionsverträge
- Erklärungen zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Erwachsenenvertretung
- Ausstattung (früher Heiratsgut)
- Pflichtteilverzichtsverträge und Anrechnungsvereinbarungen